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   VGH Bayern, 12.08.2019 - 10 ZB 19.1004   

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https://dejure.org/2019,27624
VGH Bayern, 12.08.2019 - 10 ZB 19.1004 (https://dejure.org/2019,27624)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.08.2019 - 10 ZB 19.1004 (https://dejure.org/2019,27624)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. August 2019 - 10 ZB 19.1004 (https://dejure.org/2019,27624)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; AufenthG § 53 Abs. 1, § 60 Abs. 5 u. Abs. 7; StGB § 63
    Kein Abschiebungsverbot wegen Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung

  • rewis.io

    Kein Abschiebungsverbot wegen Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Abschiebungsverbotes; Berücksichtigung einer psychischen Erkrankung mit stationärer Behandlung; Interessenabwägung zugunsten der Wiederholungsgefahr bei Straftaten

  • rechtsportal.de

    Ausweisung; Gefahrenprognose; derzeitige Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus; Interessenabwägung; Bleibeinteressen; Abschiebungsverbot wegen psychischer Erkrankung (paranoide Schizophrenie); Betreuungsmöglichkeit im Kosovo; faktischer Inländer; ernstliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2019 - 10 ZB 19.1004
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2019 - 10 ZB 19.1004
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 01.02.2019 - 10 ZB 18.2455

    Ausweisung wegen Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2019 - 10 ZB 19.1004
    Zum einen hat der Senat bereits entschieden, dass eine (Wiederholungs-)Gefahr im Sinne von § 53 Abs. 1 AufenthG schon wegen des unterschiedlichen Prognosehorizonts nicht etwa (allein) wegen einer Unterbringung des Betroffenen nach § 63 StGB entfällt (vgl. eingehend BayVGH, B.v. 1.2.2019 - 10 ZB 18.2455 - juris Rn. 7 ff.).
  • VGH Bayern, 16.04.2020 - 10 ZB 20.536

    Ausweisung eines an paranoider Schizophrenie erkrankten türkischen

    Die Frage eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses (§ 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG) erlangt erst bei der Vollstreckung der Abschiebungsanordnung/-drohung Bedeutung und lässt die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung unberührt (BayVGH, B.v. 1.2.2019 - 10 ZB 18.2455 - juris Rn. 10; B.v. 12.8.2019 - 10 ZB 19.1004 - juris Rn. 6; B.v. 13.1.2020 - 10 ZB 19.1599 - juris Rn. 14; B.v. 28.1.2020 - 10 ZB 19.2452 - juris Rn. 6; OVG Bremen, U.v. 5.7.2019 - 2 B 98.18 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 10 ZB 21.1725

    Ausweisung nach Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen mehrfacher

    Die Frage eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses (§ 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG) erlangt erst bei der Vollstreckung der Abschiebungsanordnung/-drohung Bedeutung und lässt die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung grundsätzlich unberührt (BayVGH, B.v. 16.4.2020 - 10 ZB 20.536 - juris Rn. 11; B.v. 1.2.2019 - 10 ZB 18.2455 - juris Rn. 10; B.v. 12.8.2019 - 10 ZB 19.1004 - juris Rn. 6; B.v. 13.1.2020 - 10 ZB 19.1599 - juris Rn. 14; B.v. 28.1.2020 - 10 ZB 19.2452 - juris Rn. 6; OVG Bremen, U.v. 5.7.2019 - 2 B 98.18 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VG München, 22.02.2021 - M 4 S 20.6589

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse für Eilantrag gegen Einreise- und

    Das Gericht verweist in diesem Zusammenhang jedoch auf die obergerichtliche Rechtsprechung, insbesondere des Bayerischen Gerichtshofs, wonach die Frage eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses (§ 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG) oder eines inlandsbezogenen Abschiebungshindernisses (§ 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG) die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung unberührt lässt und erst bei der Vollstreckung der Abschiebungsandrohung Bedeutung erlangt (BayVGH, B.v. 16.4.2020 - 10 ZB 20.536 - juris Rn. 11; B.v. 28.1.2020 - 10 ZB 19.2452 - juris Rn. 6; B.v. 13.1.2020 - 10 ZB 19.1599 - juris Rn. 14; B.v. 12.8.2019 - 10 ZB 19.1004 - juris Rn. 6; B.v. 1.2.2019 - 10 ZB 18.2455 - juris Rn. 10; OVG Bremen, U.v. 5.7.2019 - 2 B 98.18 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 27.07.2021 - 10 C 21.1318

    Rechtsmäßige Ausweisungsverfügung trotz zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots

    Die Frage eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses (§ 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG) erlangt erst bei der Vollstreckung der Abschiebungsanordnung/-drohung Bedeutung und lässt die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung grundsätzlich unberührt (BayVGH, B.v. 16.4.2020 - 10 ZB 20.536 - juris Rn. 11; B.v. 1.2.2019 - 10 ZB 18.2455 - juris Rn. 10; B.v. 12.8.2019 - 10 ZB 19.1004 - juris Rn. 6; B.v. 13.1.2020 - 10 ZB 19.1599 - juris Rn. 14; B.v. 28.1.2020 - 10 ZB 19.2452 - juris Rn. 6; OVG Bremen, U.v. 5.7.2019 - 2 B 98.18 - juris Rn. 12 m.w.N.).
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